agb

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Burger Food Trucks im Bereich öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Festivals, Märkte, Events) sowie privater und geschäftlicher Caterings.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (per E-Mail ausreichend) zwischen den Parteien zustande. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Angeboten werden Speisen aus einem reduzierten Menü (insbesondere Cheeseburger und Curly Fries) inklusive Personal, Auf- und Abbau sowie Betrieb des Food Trucks.

Der Food Truck kann autark betrieben werden oder – je nach Vereinbarung – auf vom Auftraggeber/Veranstalter bereitgestellte Infrastruktur (z. B. Strom, Wasser) zurückgreifen.

4. Mitwirkungspflichten des Veranstalters / Auftraggebers

Der Veranstalter bzw. Auftraggeber stellt eine geeignete Stellfläche sowie eine freie Zufahrt sicher und sorgt für alle erforderlichen Genehmigungen, sofern diese nicht ausdrücklich vom Food-Truck-Betreiber übernommen werden.

5. Vergütung

Bei öffentlichen Veranstaltungen zahlt der Food-Truck-Betreiber dem Veranstalter eine vereinbarte Standmiete und/oder eine Umsatzbeteiligung gemäß individueller Absprache.

Bei privaten oder geschäftlichen Caterings erfolgt die Vergütung durch den Auftraggeber an den Food-Truck-Betreiber in Form eines pauschalen Honorars oder nach Vereinbarung.

Sofern eine Mindestvergütung oder ein Mindestumsatz vereinbart wurde, ist dieser unabhängig vom tatsächlichen Veranstaltungsverlauf geschuldet.

Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten werden individuell festgelegt.

6. Rücktritt / Stornierung

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Bei Rücktritt durch den Veranstalter bzw. Auftraggeber gelten folgende Ausfallpauschalen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung bzw. Standmiete

  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung bzw. Standmiete

  • ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung bzw. Standmiete

Dem Food-Truck-Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Wetter und höhere Gewalt

Witterungsbedingte Beeinträchtigungen, schlechte Wetterverhältnisse, behördliche Auflagen, Sicherheitsanordnungen, technische Störungen der Veranstaltungsinfrastruktur oder Fälle höherer Gewalt begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Umsatzersatz, sofern der Food Truck zum vereinbarten Zeitpunkt einsatzbereit vor Ort ist.

Das wirtschaftliche Risiko eines Outdoor-Events trägt der Veranstalter. Ein Abbruch oder eine Einschränkung der Veranstaltung aus den genannten Gründen berechtigt nicht zur Minderung oder Rückforderung vereinbarter Entgelte.

8. Haftung

Der Food-Truck-Betreiber haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, Betriebsunterbrechungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzliche Produkthaftung bleibt unberührt.

9. Hygiene und rechtliche Vorschriften

Der Food-Truck-Betreiber hält alle einschlägigen lebensmittelrechtlichen, hygienischen und gewerberechtlichen Vorschriften ein. Entsprechende Genehmigungen und Versicherungen liegen vor.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

11. Technik, Standort und Ausfallrisiken

Der Veranstalter bzw. Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Standort für den Betrieb eines Food Trucks geeignet ist. Für Einschränkungen oder Ausfälle, die durch ungeeignete Stellflächen, fehlende oder mangelhafte Strom- oder Wasserversorgung, behördliche Auflagen oder technische Störungen der Veranstaltungsinfrastruktur entstehen, übernimmt der Food-Truck-Betreiber keine Haftung.

12. Bild- und Nutzungsrechte

Der Food-Truck-Betreiber ist berechtigt, während der Veranstaltung angefertigte Foto- und Videoaufnahmen des Food Trucks sowie der Veranstaltung zu eigenen Werbe- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media) zu nutzen, sofern keine berechtigten Interessen des Veranstalters oder Dritter entgegenstehen.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Food-Truck-Betreibers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.