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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der BURGERSCHAFT (nachfolgend „Betreiber“ genannt) im Bereich öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Festivals, Märkte, Street-Food-Events) sowie für private und geschäftliche Caterings und Full-Service-Eventkonzepte. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Veranstalters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail ist ausreichend) des Angebots durch den Auftraggeber/Veranstalter oder durch Beiderzeichnung eines entsprechenden Dienstleistungs- bzw. Eventvertrages zustande. Angebote des Betreibers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3. Leistungsumfang & Einsatz von Dritten

  1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Vertrag. Das Leistungsspektrum umfasst je nach Vereinbarung:

    • Catering & Speisen: Live-Cooking (z. B. Burger-Foodtruck, Waffel-/Sweet-Spots sowie zusätzliche Food-Konzepte).

    • Drinks & Bar: Mobile Bar-Setups, Getränkestationen, Marken-Stations (z. B. Jägermeister-Station) und Getränkepauschalen.

    • Sound, Licht & Entertainment: Bereitstellung von DJs, Ton- und Lichttechnik sowie Entertainment-Modulen (z. B. Kicker/Krökeltisch, Hüpfburgen, Event-Spiele).

    • Infrastruktur & Setup: Gestellung von Event-Infrastruktur (z. B. Zelte, Pavillons, Stehtische, Lounge-Möbel, Sitzgelegenheiten) inklusive Auf- und Abbau sowie Logistik.

  2. Der Betreiber ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Partner-Foodtrucks, Verleiher oder Dienstleister) einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Veranstalters

  1. Der Auftraggeber stellt eine geeignete, ebene und befestigte Stellfläche sowie eine barrierefreie, für Schwerlast- bzw. Trailer-Fahrzeuge geeignete Zufahrt sicher.

  2. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. Nutzung öffentlicher Flächen, Schankerlaubnis für die Gesamtlokalität) einzuholen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vom Betreiber übernommen wurden.

  3. Technische Infrastruktur: Der Auftraggeber stellt die im Angebot definierten und erforderlichen Strom- und Wasseranschlüsse (z. B. CEE-Starkstrom 16A/32A) direkt an der Stellfläche betriebsbereit und kostenfrei zur Verfügung.

  4. Für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch fehlerhafte, unzureichende oder ausfallende Strom-/Wasserversorgungen vor Ort entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Vergütungsanspruch des Betreibers bleibt hiervon unberührt.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Öffentliche Veranstaltungen: Bei öffentlichen Events zahlt der Betreiber dem Veranstalter eine individuell vereinbarte Standmiete und/oder Umsatzbeteiligung.

  2. Catering & Full Service: Bei privaten oder geschäftlichen Caterings/Events erfolgt die Vergütung durch den Auftraggeber gemäß individueller Vereinbarung (Pauschalpreis, Staffelung nach Personenanzahl oder Abrechnung nach Verzehr).

  3. Mindestumsatz / Mindestvergütung: Sofern eine Mindestvergütung oder ein Mindestumsatz vereinbart wurde, ist dieser Betrag auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn die tatsächliche Gästeanzahl oder der Verzehr darunter liegt.

  4. Fälligkeit & Anzahlung: Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Grundsätzlich wird bei kleineren Aufträgen keine Anzahlung erhoben. Der Betreiber behält sich jedoch vor, bei größeren Event-Umfängen oder individueller Absprache eine angemessene Anzahlung bei Vertragsschluss zu vereinbaren.

6. Beschädigung von Mietequipment & Haftung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Mängel oder den Verlust von bereitgestelltem Equipment (z. B. Zelte, Mobiliar, Stehtische, Bar-Equipment, DJ-Technik, Hüpfburgen, Krökeltische), die während der Veranstaltungsdauer durch Gäste, Mitarbeiter, Teilnehmer oder sonstige Dritte schuldhaft verursacht werden.

  2. Für mutwillige Beschädigung oder Vandalismus an den Fahrzeugen, Foodtrucks oder dem Equipment durch Event-Besucher haftet der Auftraggeber bzw. Veranstalter.

7. Rücktritt / Stornierung

Stornierungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Bei einem Rücktritt durch den Auftraggeber/Veranstalter werden folgende Ausfallpauschalen berechnet, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde:

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme

  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtsumme

  • Ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme

Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens (z. B. durch bereits eingekaufte, verderbliche Ware oder Stornogebühren gebuchter Subunternehmer) vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Wetter und höhere Gewalt

  1. Das wirtschaftliche Risiko eines Outdoor-Events (z. B. witterungsbedingte geringe Besucherzahlen, Schlechtwetter, Regen) trägt der Auftraggeber/Veranstalter.

  2. Witterungsbedingte Beeinträchtigungen, behördliche Sicherheitsanordnungen, technische Störungen der veranstalterseitigen Infrastruktur oder Fälle höherer Gewalt begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz, sofern der Betreiber zum vereinbarten Zeitpunkt einsatzbereit vor Ort ist oder war.

9. Haftung des Betreibers

  1. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

     
  2. Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinallpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

     
  3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die gesetzliche Produkthaftung bleibt unberührt.

10. Hygiene & lebensmittelrechtliche Bestimmungen

Der Betreiber verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller geltenden lebensmittelrechtlichen, hygienischen (HACCP) und gewerberechtlichen Vorschriften. Entsprechende Nachweise, Infektionsschutzbelehrungen und Haftpflichtversicherungen liegen vor.

11. Bild- und Nutzungsrechte

Der Betreiber ist berechtigt, während der Veranstaltung Aufnahmen (Fotos und Videos) von seinem Foodtruck, den aufgebauten Event-Modulen, Ständen sowie dem Event-Setup zu erstellen und diese zu eigenen Marketing- und Referenzzwecken (z. B. Website, Social Media, Printmedien) zu nutzen. Personen werden hierbei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abgebildet. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung vor Eventbeginn schriftlich widersprechen.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

13. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Aufheben des Schriftformerfordernisses.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betreibers.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.